Sexabled zum Thema Sexkaufverbot – Ein Streit ohne Vernunft, ein Modell der Ideologie und vielleicht ein Ende ohne Gewinner*innen.

Die Menschen nehmen an der jährlichen belgischen LGBT Pride Parade teil, auf einem Schild steht "Sexworker rights are labor rights, trans, queer, migrants & women rights", auf deutsch "Rechte von SexarbeiterInnen sind Arbeitsrechte, Trans, Queer, MigrantInnen und Frauenrechte"

Eine Diskussion die schon lange keine mehr ist, zwei Seiten, viele verletzende und diskriminierende Äußerungen, keine Lösung und keine Gewinner*innen. Das ist die traurige Zusammenfassung eines Streits, bei dem es mittlerweile um mehr zu gehen scheint als “nur” um das Thema Sexwork, es ist ein Streit bei dem es um Menschenrechte geht und um die feministische Deutungshoheit, es ist der Streit um das Sexkaufverbot. Doch worum geht es eigentlich genau? Wie sieht die Wirklichkeit aus? Ist es wirklich notwendig sich so zu zerstreiten?

Es ist jetzt schon ein paar Wochen her, da forderten sechzehn Bundestagsabgeordnete von Union und SPD ein Sexkaufverbot in Deutschland. Unter ihnen befinden sich Gewerkschafterin Leni Breymaier (SPD), der Vizechef der Unionsfraktion und ehemalige Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sowie der Mediziner Karl Lauterbach (SPD). Ihre Forderung drehte sich einerseits um die derzeitige Coronakrise und andererseits möchte man den “Sexkauf” grundsätzlich untersagen.

Jetzt kann man natürlich sagen “So What? Sechzehn Bundestagsabgeordnete, sowas taugt ja nicht einmal für einen Sturm im Wasserglas.” und man hätte nicht unrecht. Diese von den Politiker*innen formulierte Forderung möchte ich aber gar nicht weiter thematisieren, dafür ist mir die vorgeschobene Begründung des Infektionsschutzes schlicht zu scheinheilig und die zugrundeliegende Thematik zu ernst. Stattdessen möchte ich mich mit dem Sexkaufverbot an sich auseinandersetzen.  Ist die Wirklichkeit im Bereich der Sexarbeit wirklich so, wie es die Prostitutionsgegner*innen formulieren? Wie ist die Situation der Sexworker*innen in den Ländern, in denen das besagte Modell umgesetzt wird? Wie ist die Gesetzeslage in Deutschland denn aktuell? 

Ich werde versuchen auf diese Fragen einzugehen, doch bevor ich dies tue möchte ich euch noch etwas erklären und um etwas bitten. Ich habe diesen Beitrag geschrieben, weil mir dieses Thema wichtig ist und weil es auch behinderte Menschen betreffen kann. Für etliche behinderte Menschen ist Sexarbeit, in welcher Form auch immer, die einzige Möglichkeit für eine gelebte Sexualität, mir ist auch bewusst, dass das nicht auf alle behinderte Menschen zutrifft, aber viele. Mir ist klar, dass diese Thematik Potenzial für Streit bietet, ich hatte diesbezüglich einige unschöne Unterhaltungen in den letzten Wochen, trotzdem werde ich selbstverständlich die Kommentarfunktion unter diesem Beitrag offen halten, allerdings werde ich strenger moderieren als gewöhnlich. Jeder Mensch darf sich hier frei äußern, egal ob pro oder contra Sexwork. Beleidigungen, Drohungen, Stigmatisierung, Marginalisierung und Kampfbegriffe werde ich hier aber nicht tolerieren. Ich selbst werde mich hier um eine sachliche Auseinandersetzung mit der Thematik bemühen und am Ende des Beitrags werde ich mein ganz persönliches Fazit ziehen. Meine Quellenangaben und mein Informationsmaterial findet ihr als Links ganz unten.

Das nordische Modell.

Bevor es hier jetzt richtig losgeht, müssen wir erstmal erklären worüber es hier eigentlich genau gehen wird, also wofür steht das “Nordische Modell” eigentlich genau? Denn obwohl die eingangs erwähnte politische Forderung für Aufmerksamkeit sorgte, gibt es immer noch viele Menschen die davon noch nie etwas gehört haben.

Das „nordische Modell“ existiert nicht, alle Staaten die auf ein derartiges Gesetz setzen nutzen eine eigene Regelung für die Umsetzung. Folglich ist die Bezeichnung Sexkaufverbot treffender, dieser Name ist zwar stark vereinfacht aber nicht unbedingt falsch, denn im Kern geht es darum die Kund*innen von Sexworker*innen zu bestrafen, wenn sexuelle Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Die Sexarbeieter*innen sollen aber straffrei bleiben. Weil ich mich hier aber um eine sachliche Auseinandersetzung mit der Thematik bemühen möchte, möchte ich natürlich nicht verheimlichen dass diese Regelung ursprünglich ein Vier-Säulen-Modell ist.

Säule Eins ist die umfassende Kriminalisierung der einvernehmlichen Prostitution, darunter insbesondere: Inanspruchnahme entgeltlicher sexueller Dienstleistungen, Vermietung von Arbeits- und Wohnräume an Prostituierte und die Vermittlung von sexuellen Dienstleistungen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, der Kunde oder die Kundin macht sich Strafbar, ebenso wie Vermieter*innen die an Sexworker*innen vermieten ( dazu komme ich später nochmal ) und auch Zuhälter oder anderweitige Vermittler*innen.

Säule Zwei soll die Nicht-Bestrafung des Anbietens sexueller Dienstleistungen sein. Das bedeutet, dass sich nur die Kund*innen, Vermieter*innen und Vermittler*innen strafbar machen sollen, die Sexworker*innen sollen straffrei bleiben (auch darauf komme ich noch einmal zurück).

Säule Drei besteht aus Angeboten zum Ausstieg aus der Prostitution. Der Punkt erklärt sich von selbst, es sollen Möglichkeiten zum Ausstieg aufgezeigt, und bei einem möglichen Ausstieg geholfen, werden.

Säule Vier besteht aus Aufklärungs- und Bildungsmaßnahmen in der Bevölkerung. Hier möchte man einfach die Nachfrage verringern.

In Schweden wurde das Modell 1999 eingeführt. Diesem Beispiel folgten 2009 Norwegen und Island, Kanada kam 2014 hinzu, Nordirland 2015, Frankreich 2016, Irland 2017 und Israel 2018. All diese Länder nutzen Gesetze die sich direkt an der schwedischen Vorlage orientieren.

Soweit zu den grundsätzlichen Informationen, später werde ich auf gewisse Punkte noch ausführlicher eingehen. Jetzt kommen wir aber erstmal zur aktuellen Situation in Deutschland.

Wie ist die Lage in Deutschland aktuell?

In Deutschland wurde 2002 das Prostitutiongesetz (ProstG) eingeführt, dadurch wurde die Sexarbeit eine rechtlich anerkannte Tätigkeit und von der Sittenwidrigkeit befreit. 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft, dieses Gesetz gilt seit dem 01.01.2018 für alle Sexarbeiter*innen in Deutschland. Unter das Prostituiertenschutzgesetz fallen jegliche Art von sexueller und erotischer Dienstleistung mit anwesenden Personen gegen Entgelt. 

Das Arbeiten im Bordell ist also ebenso betroffen wie Escort-, BDSM- oder Tantraangebote, Straßensexarbeit und erotische Massagen, also auch Sexualbegleitung und Sexualassistenz für alte, kranke und behinderte Menschen. Prostitutionsstätten sind zum Beispiel Bordelle, Laufhäuser, Tantrastudios. Jeder Mensch der eine solche Einrichtung betreibt, führt ein Prostitutionsgewerbe, ebenso wie Menschen die Prostitutionsveranstaltungen organisieren oder durchführen oder eine Prostitutionsvermittlung (zum Beispiel einen Escortservice) betreiben. Teilen sich zwei Sexarbeiter*innen eine Wohnung für ihre Arbeit ist dies ebenfalls eine Prostitutionsstätte und muss genehmigt werden. 

Hier mal ein paar Punkte aus dem ProstSchG:

  1. Eine Pflicht zur gesundheitlichen Beratung: Sexarbeiter*innen sollen zu der dafür zuständigen Behörde gehen, in der Regel sind es Gesundheitsämter, und sich persönlich zu gesundheitlichen Themen beraten lassen.
  2. Eine Pflicht zur Registrierung: Sexarbeiter*innen müssen sich, nach ihrer gesundheitlichen Beratung, bei den zuständigen Behörden registrieren. Sie müssen bei dieser Registrierung persönlich und alleine erscheinen, außerdem müssen sie Foto, Namen, Meldeadresse, Geburtsdatum & -ort, Staatsangehörigkeit angeben, ebenso wie die Stadt in der sie arbeiten möchten ( bei unterschiedlichen Städten zählt der Ort der Haupttätigkeit), am Ende des Prozesses bekommen sie einen Lichtbildausweis. Alle zwei Jahre muss eine Neubeantragung stattfinden und wer ohne Anmeldung erwischt wird bekommt ein Bußgeld und wird registriert.
  3. Kondompflicht: Kein Sex ohne Gummi, weder oral, vaginal noch anal. Auch keine Werbung für Sex ohne Kondom.

Das sind nur drei kleine Punkte aus dem aktuellen Gesetz, wenn ich hier aber noch ausführlicher werde bin ich nächsten Monat noch nicht fertig. Interessant ist allerdings die Tatsache, dass beide Seiten des aktuellen Streits das ProstSchG ablehnen. Abgelehnt wird das aktuelle Gesetz unter anderem weil es Bußgelder für die Sexarbeiter*innen vorsieht und ein Übernachtungsverbot in Prostitutionsstätten enthält.

Bevor wir jetzt zum nächsten Punkt kommen, möchte ich euch noch ein paar Zahlen zeigen. Zugegebenermaßen sind die nicht so wirklich aktuell, allerdings habe ich nichts aktuelleres gefunden. Die Schätzungen über die Zahl der Sexarbeiter*innen sind stark schwankend, der Bundestag geht von 50.000 bis zu 400.000 aus, die Sozialwissenschaftler*innen Kavemann und Steffan gehen von 64.000 und 200.000 Sexarbeiter*innen aus, allerdings beziehen sie sich nur auf Frauen. Stand 31.12.2018 gab es in Deutschland offiziell 32 799 angemeldete Sexarbeiter*innen und 1 600 genehmigte Prostitutionsstätten[1].  Bei einer Civey-Umfrage aus dem Jahr 2018 sprachen sich 49,3 % der Befragten gegen die Einführung des Nordischen Modells in Deutschland aus, während 35,4 % es befürworten. 15,3 % der Befragten wollten keine Angaben machen[2].

Amnesty International und die traurige Realität des Sexkaufverbots.

In den genannten Ländern, in denen das nordische Modell oder ähnliche Gesetze zu einem Sexkaufverbot führten, ist die Situation für Sexarbeiter*innen leider nicht wirklich besser geworden. Was genau ich damit meine, möchte ich euch anhand einiger Beispiele erläutern.

Wir Beginnen mit dem Report von Amnesty International zur Lage in Norwegen. Der Report hat 101 Seiten und trägt den Titel “THE HUMAN COST OF ‘CRUSHING’ THE MARKET CRIMINALIZATION OF SEX WORK IN NORWAY” grob übersetzt bedeutet das “DIE MENSCHLICHEN KOSTEN DER „ZERSCHLAGUNG“ DES MARKTES KRIMINALISIERUNG DER SEXARBEIT IN NORWEGEN”, den kompletten Report findet ihr in Englisch ganz unten aufgelistet. In diesem Report zerpflückt Amnesty das Märchen von der straffreien Sexarbeit und zeigt die Abgründe der Idee und die traurige Realität. Amnesty kommt zu folgendem Schluss: Der gesetzliche Rahmen, der vorgeblich dem Schutz von Anbieterinnen sexueller Dienstleistungen diene; ist entweder mitverantwortlich und in manchen Fällen sogar direkt ursächlich für Menschenrechtsmissbrauch gegenüber Sexarbeiter*innen. Amnesty zitiert die Rechte der Sexarbeiter*innen, das Recht auf persönliche Integrität, auf eine Behausung, Privatsphäre, Zugang zu medizinischer Versorgung und Gleichbehandlung vor der Justiz. Wir reden hier nicht von Kleinigkeiten, diese Dinge sind internationale Verpflichtungen und diese Verpflichtungen werden in Norwegen durch die polizeiliche Praxis zur Eindämmung der Sexarbeit unterlaufen. Darüber hinaus zitiert Amnesty auch Sexarbeiter*innen und Mitarbeiter*innen von sozialarbeitenden Gruppen:

“When the government made prostitution illegal, it made people see us as illegal. People started looking at us with different eyes than before.”

Sexworker named Ellie

Übersetzung

„Als die Regierung die Prostitution illegal machte, brachte sie die Menschen dazu, uns als illegal anzusehen. Die Leute fingen an, uns mit anderen Augen zu sehen“.

Sexarbeiter*in namens Ellie

“A lot of people looked at these women differently after the law. They were the face of something that the government told us was unwanted.”

a researcher for Pro Sentret

Übersetzung

„Viele Menschen sahen diese Frauen nach dem Gesetz anders an. Sie waren das Gesicht von etwas, von dem die Regierung sagte, dass es nicht erwünscht sei.“

 ein*e Forscher*in für Pro Sentret

Die Beispiele für die schlechten Behandlungen der Sexarbeiter*innen sind nicht schwer zu finden. Ein weiteres erschreckendes Beispiel der Grausamkeit gegenüber den Menschen, die eigentlich straffrei bleiben sollten (ihr erinnert euch an die vier Säulen), wurde „Operation Homeless„ genannt. Im Rahmen dieser Operation  arbeitete die Polizei daran, Orte zu ermitteln, an denen ihrer Meinung nach sexuelle Dienstleistungen angeboten wurden. Wir erinnern uns, wer eine Wohnung an Sexarbeiter*innen vermietet, kann wegen Zuhälterei belangt werden. Wenn die Polizei fündig wurde, alarmierte sie die Vermieter*innen über ihre Einschätzung, dass in den Wohnungen Sexarbeit praktiziert wird, und drohte den Vermietern mit rechtlichen Schritten, falls diese keine Maßnahmen ergreifen würden, um die Sexarbeit zu stoppen. Die Polizei empfahl die Räumung der Sexarbeiter*innen als eine Möglichkeit für die Vermieter*innen, um eine Strafverfolgung zu vermeiden. 400 Vermieter*innen warfen die Sexarbeiter*innen daraufhin aus ihren Wohnungen, um einer Anklage wegen „Zuhälterei“ zu entgehen. Weitere Details hierzu findet ihr ab Seite 31 des Reports, den Link zum Report gibt es bei den Quellen[3].

Amnesty International ist eine der bekanntesten Organisationen für Menschenrechte mit ca. 7.000.000 Mitgliedern und Unterstützer*innen, doch die Kritik der Organisation wird weitestgehend ignoriert. Der damalige Generalsekretär Salil Shetty wurde von der Zeitschrift Emma sogar zum „Pascha des Monats“ gekürt, herzlichen Glückwunsch zu dieser Objektivität.

Der Fall “Petite Jasmin” und weitere Probleme und Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des Verbots.

Doch nicht nur in Norwegen werden Sexarbeiter*innen systematisch diskriminiert, auch andere Länder mit einem Sexkaufverbot halten wenig von der Straffreiheit dieser Menschen.  In der Praxis sind die sexarbeitenden Menschen nämlich keinesfalls entkriminalisiert, neben der bereits erwähnten “Operation Homeless” gibt es noch weitere gravierende Beispiele und Belege für diese Situation. Das erschreckendste Beispiel von allen, ist der Fall von  Eva-Marree Smith Kullander.

Kindesentzug ist zu einem beliebten Druckmittel geworden, Sexarbeiter*innen gebt eure Arbeit auf oder verliert eure Kinder, denn wie könnte so eine Person eine gute Mutter sein?  Was so absurd und grausam klingt ist Realität, es ist diese Realität die Eva-Marree Smith Kullander alias “Petite Jasmin” das Leben kostet. Eva-Marree suchte eine Möglichkeit als alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, die Kinder waren damals vier und fünf Jahre alt, Geld zu verdienen. Deshalb beginnt sie mit der Arbeit für einen Escort-Service, während die Kinder außer Haus sind. Eva-Marree begeht dann einen verhängnisvollen Fehler, sie vertraut ihrer Cousine ihr Geheimnis an. Einige Stunden später erscheint die Polizei bei ihr, die Beamten nehmen Eva-Marree die Kinder, ohne weitere Erklärungen, und übergeben sie an den Vater, einem gewalttätigen und  vorbestraften Mann. Eva-Marree kämpft um ihre Kinder, sie schafft es, nach drei langen Jahren, das Gericht davon zu überzeugen eine “gute Mutter” zu sein. Doch das Stigma (Ex-)Prostituierte bleibt ihr erhalten. Am 11. Juli 2013 stirbt Eva-Marree Smith Kullander, im Alter von 27 Jahren. Sie wird in einem Heim des schwedischen Sozialamtes, in dem sie eines ihrer Kinder besuchen wollte, von dem Kindsvater mit 32 Messerstichen ermordet. Die ARTE Dokumentation “Wo Sexarbeiter keine Rechte haben” schildert den Fall eindrucksvoll.

Doch es gibt noch andere Beweise dafür dass die Straffreiheit wohl eher ein Fall für die Märchenbücher zu sein scheint. Was passiert zum Beispiel mit Migrant*innen die sexuelle Dienstleistungen anbieten? Ganz einfach, sie werden abgeschoben. In Schweden bezeichnet die Polizei Prostitutionsmigrant*innen tatsächlich als „Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit“. Sind es Migrant*innen aus Ländern die nicht zur EU gehören, können sie sich noch nicht einmal mit Klagen gegen ihre Abschiebung wehren. Dementsprechend können sich diese Menschen auch gar nicht verteidigen, wenn ihnen Gewalt angetan wird. Sie könnten Anzeige erstatten, was allerdings direkt zu ihrer Abschiebung führen würde, weshalb es keine Option ist. Wem das jetzt noch nicht rassistisch und fremdenfeindlich genug war, kein Problem, ich kann nochmal einen oben drauf setzen. Im Jahr 2014 gab es tatsächlich zwei Gerichtsurteile die bestätigten, dass asiatisch aussehende Frauen davon abgehalten werden dürfen ein Lokal zu betreten, weil man davon ausgehen könnte, dass es Sexarbeiter*innen sind.  Die betroffene Taverne gab zu, diese Frauen nach ihrem Aussehen beurteilt zu haben, sagte jedoch, dass sie ihnen den Zutritt verwehrt hätten, um zu verhindern, dass Prostitution in ihren Räumlichkeiten stattfindet. Die Polizei hatte dem Tavernenbesitzer mitgeteilt, dass dies im Gange sei und dass asiatische Frauen daran beteiligt seien. Diese besonderen asiatischen Frauen waren es jedoch nicht, und sie erhoben eine Diskriminierungsklage. Die Frauen verloren in der Vorinstanz und dann wieder in der Berufung. Das Berufungsgericht befand, dass die Verhinderung der Prostitution ein „inhärent legitimer Grund“ ist, der die von der Taverne eingesetzten Mittel rechtfertigt, auch wenn dies zur Folge hatte, dass Frauen, die nichts weiter getan hatten, als den Anschein zu erwecken, Asiatinnen zu sein, von ihren Räumlichkeiten ausgeschlossen wurden. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Namen der Menschenrechte, zumindest in Schweden und Norwegen scheint dies kein Widerspruch zu sein[4][5].

Wenden wir unseren Blick nach Nordirland, auch hier gibt es ein Sexkaufverbot, wie ist die Lage dort? Hat sich die Situation der Sexarbeiter*innen zumindest hier verbessert? Leider nicht, auch hier scheint eher das Gegenteil zu passieren. Laut Aktivist*innen hat sich die Kriminalität gegen Sexarbeiter*innen in den zwei Jahren seit Einführung der neuen Gesetze fast verdoppelt. Statistiken von UglyMugs.ie, einer App, in der Sexarbeiterinnen Vorfälle von Missbrauch und Verbrechen vertraulich melden können, besagen, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes die Zahl der gemeldeten Vorfälle von Missbrauch und Verbrechen in der Republik Irland stark zugenommen hat. Einem Bericht zufolge hat die Kriminalität um 90% zugenommen, während speziell die Gewaltkriminalität um 92% zugenommen hat.

Die Zahl der Sexarbeiterinnen, die UglyMugs.ie verwenden, liegt konstant zwischen 6.000 und 7.000 pro Jahr. Die Zahl der gemeldeten Vorfälle im Zeitraum 2015-2017 betrug 4.278. Seit der Gesetzesänderung, von 2017-2019, stieg die Zahl der Vorfälle auf 10.076[6].

“The purchasers of sex hold the power, this is in direct opposition to what we were told was the intention of the law,”

Kate McGrew, Sexarbeiterin und Direktorin der Sex Workers Alliance Ireland (SWAI)

Übersetzung 

„Die Käufer von Sex haben die Macht, dies steht in direktem Widerspruch zu dem, was uns als Absicht des Gesetzes mitgeteilt wurde“.

Kate McGrew, Sexarbeiterin und Direktorin der Sex Workers Alliance Ireland (SWAI)

Ein verbitterter Streit mit festgefahrenen Argumentationen.

Im Verlauf dieser jahrelangen Diskussion haben sich gewisse Bilder über die Sexarbeit geprägt, diese Bilder bestimmen, in Form von Verallgemeinerungen, die Debatten. In diesem Absatz möchte ich auf ein paar dieser Bilder eingehen.

Ganz vorne steht natürlich das bekannte Täter und Opfer Narrativ, laut dieser Darstellung sind alle Sexarbeiter*innen Opfer und alle Kund*innen gewalttätige und menschenverachtende Monster. Ist es wirklich so einfach? Natürlich nicht, man kann diese “Täter und Opfer”-Argumentation nicht verallgemeinern, allerdings kann man ihr auch nicht völlig widersprechen, man kann allerdings sehr wohl differenzieren. An dieser Stelle kommt für gewöhnlich das Argument mit den sogenannten “Freier-Foren”, was viele Menschen als Totschlagargument wahrnehmen. Für mich ist es ein legitimes Argument, unabhängig davon wie es vorgetragen wird, denn gerade das kann man oft bemängeln, legitim ist es deshalb weil diese Foren, und der widerliche Umgang der User*innen mit den Sexarbeiter*innen darin, tatsächlich existieren. Das Argument nicht anzunehmen würde bedeuten einen Teil der Realität auszublenden, was grundsätzlich nie gut ist wenn man diskutiert oder Dinge verändern möchte, doch ebenso real wie diese Seite des Kund*innenfelds ist die andere Seite. Das Bild vom gewalttätigen Freier zerbricht in vielen Bereichen der Sexarbeit völlig, im BDSM-Bereich, im tantrischen Bereich, bei der Sexualbegleitung und der Sexualassistenz. Selbst auf der Straße, in einem Bordell oder einem Escort-Service ist sicher nicht jeder Freier ein Monster. 

Der nächste Punkt ist die Heteronormativität und die allgemeine Minderheitenfeindlichkeit der Debatte. Zunächst möchte ich nochmal klar betonen, die meisten Sexarbeiter*innen sind Frauen und die meisten Kund*innen sind männlich, die MEISTEN heißt aber nicht ALLE. Ja, dieser Punkt stört mich persönlich, als Mensch der zu mehreren Minderheiten gehört, ganz extrem. Die Sache mit dem Rassismus innerhalb des Sexkaufverbots hatten wir bereits, darauf werde ich nicht nochmal eingehen, muss ich aber auch gar nicht, es gibt ausreichend andere Ansatzpunkte. Innerhalb der Diskussion sind Sexarbeiter*innen ausschließlich CIS-weiblich, sämtliche Kund*innen sind durchweg CIS-männlich, ebenso sind alle beteiligten Personen immer völlig gesund. Wäre das die Wahrheit, wäre die Sache spätestens hier für mich erledigt, doch natürlich ist es nicht die Wahrheit. Die Wahrheit ist leider, dass das gerne propagierte Opferbild nur in der heteronormativen Form wirklich gut funktioniert, deshalb wird die nicht heteronormative Realität gerne ausgeblendet oder ins lächerliche gezogen. Frauen mit transidenten Hintergrund sind in solchen Diskussionen einfach verkleidete Männer, also sind sie Täter. Männer mit transidenten Hintergrund sind immer das was gerade benötigt wird, also entweder ein Opfer wobei sie als Frauen gesehen werden, die sie ja nicht sind, oder sie sind Verräter, also eine Mischung aus Täter und Opfer weil sie nicht mehr weiblich genug sind aber eben auch nicht männlich genug, oder eben einfach nur Täter, jedenfalls sind sie nie gut. Nicht-binäre Menschen gehen meiner Erfahrung nach immer als traurige und/oder völlig gescheiterte Existenz durch oder werden als Schneeflocke abgekanzelt. Auch die Existenz von männlichen Sexworkern wird gerne geleugnet oder übergangen, ebenso wie die Existenz von Kundinnen. Menschen mit einer Behinderung sind innerhalb dieser Diskussion auch nicht besser dran, entweder wird uns die Sexualität völlig abgesprochen, oder es geht nur um die behinderten Männer, die sind natürlich auch alle gewalttätige Täter. Auf Beispiele wie die Sexualbegleiter Oliver oder Thomas Aeffner mit ihren Kundinnen, wird nicht reagiert. 

Aufgrund derartiger Verhaltensweisen wurde aus einer Diskussion ein wirklich übler Streit. Keine Seite möchte der jeweils anderen Seite überhaupt noch ernsthaft zuhören. Warum auch? Die Argumente sind längst bekannt und ausgetauscht, man flüchtet sich daher oft lieber in eine unsolidarische Haltung. Dadurch fällt das Leugnen der Argumente der jeweiligen Gegenseite und der Realität auch gleich viel leichter. wie könnte man sich sonst gegenseitig guten Gewissens als “Randphänomen” betiteln? 

Was sagt die Wissenschaft?

Bei der Argumentation für ein Sexkaufverbot erfreut sich eine Studie der London School of Economics and Political Science großer Beliebtheit. Doch seltsamerweise wird sogar hier ausdrücklich betont, dass die Vorteile einer Legalisierung von Sexarbeit zur Bekämpfung von Menschenhandel verglichen mit dem Sexkaufverbot überwiegen[7]: 

 “The likely negative consequences of legalised prostitution on a country’s inflows of human trafficking might be seen to support those who argue in favour of banning prostitution, thereby reducing the flows of trafficking. However, such a line of argumentation overlooks potential benefits that the legalisation of prostitution might have on those employed in the industry. Working conditions could be substantially improved for prostitutes—at least those legally employed—if prostitution is legalised. Prohibiting prostitution also raises tricky “freedom of choice” issues concerning both the potential suppliers and clients of prostitution services.”

Übersetzung

 „Die wahrscheinlichen negativen Auswirkungen einer Legalisierung von Prostitution auf den Menschenhandel in einem Land könnten als Unterstützung für diejenigen gesehen werden, die für ein Verbot der Prostitution plädieren um dadurch die Ströme des Menschenhandels zu verringern. Eine solche Argumentationslinie übersieht jedoch den potenziellen Nutzen, den die Legalisierung der Prostitution für die Beschäftigten in der Branche haben könnte. Die Arbeitsbedingungen für Prostituierte – zumindest für die legal Beschäftigten – könnten erheblich verbessert werden, wenn die Prostitution legalisiert würde. Das Verbot der Prostitution wirft auch heikle Fragen der Wahlfreiheit auf, die sowohl die potenziellen Anbieter als auch die Kunden von Prostitutionsdienstleistungen betreffen.“

Wir müssen uns aber nicht ausschließlich auf Studien aus London beziehen, auch deutsche Expert*innen haben hierzu eine Meinung. In einem gemeinsamen Positionspapier kommen die Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V., der Deutsche Juristinnenbund e.V., der Deusche Frauenrat, die Deutsche Aidshilfe, die Dortmunder Mitternachtsmission e.V. – Beratungsstelle für Prostituierte, Ehemalige und Opfer von Menschenhandel, und contra – Fachstelle gegen Frauenhandel in Schleswig-Holstein im Frauenwerk der Nordkirche zu dem Schluss, dass es statt einem Sexkaufverbot eigentlich Unterstützung für Sexarbeiter*innen geben müsste. Die Stellvertretende Vorsitzende des Juristinnenbundes Claudia Zimmermann-Schwartz sagt hierzu[8]: 

„Ein Sexkaufverbot würde auch die Rechte derjenigen berühren, die diese Tätigkeit ausüben. Laut Bundesverfassungsgericht fällt Prostitution unter die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit. Der Anspruch, Menschen schützen zu wollen, rechtfertigt nicht die Verletzung von Grundrechten. Dies gilt umso mehr, als ein Sexkaufverbot nicht geeignet ist, Menschenhandel zu verhindern.“

Somit wäre die Idee eines Verbotes von Sexkauf gar nicht mit unseren rechtlichen Grundlagen vereinbar.

Neuseeland zeigt uns einen Ausweg, doch wir schauen nicht hin.

Wenn wir schon auf ander Länder schauen, warum schauen wir denn nicht mal nach Neuseeland? Der “Prostitution Reform Act” (PRA) wurde trotz einiger Widerstände im Jahre 2003 erlassen und begründet sich auf das Frauen-Forum von 1997. An dem Gesetz waren verschiedene Organisationen beteiligt, besonders wichtig dabei, auch Sexarbeiter*innen waren gleichwertig an der Ausarbeitung beteiligt, z. B. das New Zealand Prostitute’ Collective (NZPC). Es ist einzigartig und bisher auch einzigartig erfolgreich, aber nicht perfekt.  

Im Gegensatz zum Sexkaufverbot setzt das Neuseeländische Modell allerdings auf eine völlige Legalisierung, ganz ähnlich, wie das deutsche ProstSchG. Doch die Wahrnehmung der Sexarbeiter*innen ist eine andere: Während sich beide Seiten in Deutschland zumindest in dem Punkt einig sind, dass das ProstSchG “nicht ganz perfekt” ist, kommt das Modell der Neuseeländischen Regierung bei den dortigen Sexarbeiter*innen sehr gut an. Der Unterschied liegt größtenteils in Kleinigkeiten, doch Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist und warum das ProstSchG unter anderem Abgelehnt wird, habe ich ja oben bereits erwähnt. Im direkten Vergleich mit einem Sexkaufverbot punktet die Neuseeländische Variante allerdings mit verbesserten Zahlen, abgesehen davon kommt es ohne Marginalisierung und Stigmatisierung aus. Neben der Tatsache, dass es entgegen der Befürchtungen keinen signifikanten Anstieg bei der Anzahl der Sexarbeiter*innen gab, fühlen sich diese nach eigenen Angaben auch besser geschützt. Sie gaben an, dass sich ihr Vertrauen in Gerichte und die Polizei verbessert hätte, verantwortlich dafür sind anscheinend positive Beispiele im eigenen Umfeld, hinzu kommt, dass sie sich in einer besseren Verhandlungsposition mit Kund*innen und Bordellmanager*innen sehen. Die Anzahl der Sexarbeiter*innen, die nach eigenen Angaben unfreiwillig arbeiten, liegt laut einer Studie bei 3,9%. Im Vergleich zu den Ländern mit einem Sexkaufverbot sehen sich die Sexarbeiter*innen hier vom Staat unterstützt und auch geschützt, sie werden nicht durch die Hintertür Kriminalisiert und ihrer Menschenrechte beraubt[9].  

Mein Fazit: Nein zum Sexkaufverbot, weil es bei komplexen Thematiken keine leichten Antworten gibt.

Die Überschrift des Absatzes nimmt es schon vorweg, ich bin nach eingehender Betrachtung gegen ein Sexkaufverbot. Meiner Ansicht nach obliegt es einem Rechtsstaat mit liberal-gesellschaftlicher Grundordnung, sich für Menschenrechte, freie Berufswahl und gegen die Diskriminierung eines jeden Menschen einzusetzen. Wir brauchen eine bessere Lösung, als die, die wir gerade haben. Wir müssen aber auch besser sein, als das, was vor über 20 Jahren in Schweden geschaffen wurde. 

Wir müssen also eine Grundlage schaffen, die unserer liberalen Gesellschaft entspricht, die legale und freiwillige Sexarbeit schützt und gleichzeitig der unfreiwilligen Prostitution und dem Menschenhandel das Wasser abgräbt. Diese Aufgabe ist nicht leicht zu bewältigen, aber wir haben ein gutes Vorbild aus Neuseeland, mit dem wir unsere bestehende Gesetzeslage und die Situation der Sexarbeiter*innen überarbeiten und verbessern können. Auf dem Weg dahin müssen wir zuhören, sowohl den Menschen, die diese Berufe freiwillig und gerne ausüben, als auch den Expert*innen und Studien, aber nicht zuletzt auch den Verbotsbefürworter*innen, denn auch von dieser Seite sind nicht alle Argumente schlecht. Denn niemand kann sich ernsthaft gegen mehr Ausstiegsangebote und Weiterbildungsmöglichkeiten aussprechen.

Letztlich muss sich ein Gesetz immer damit rechtfertigen können, dass es die aktuelle Situation verbessert. Ein Sexkaufverbot kann das unter keinen Umständen, deshalb lehne ich es ab und hoffe, dass die hier genannten Fakten dem bzw. der ein oder anderen Leser*in eine neue Sichtweise eröffnet.

Quellen:

[1] https://berufsverband-sexarbeit.de/index.php/berufsbild-2/zahlen-zur-sexarbeit/

[2]https://civey.com/umfragen/3781/sollte-es-in-deutschland-ein-prostitutionsverbot-geben-bei-dem-die-freier-statt-der-prostituierten-bestraft-werden

[3] https://www.amnestyusa.org/files/norway_report_-_sex_workers_rights_-_embargoed_-_final.pdf

[4] https://menschenhandelheute.net/2014/07/01/prostitution-und-menschenhandel-1-die-wahrheit-uber-das-nordische-und-schwedische-modell/

[5] https://feministire.com/2014/06/16/sex-workers-are-still-targeted-under-the-racist-swedish-model/

[6] https://www.belfasttelegraph.co.uk/news/republic-of-ireland/crime-against-sex-workers-almost-doubles-since-law-change-37957334.html

[7] http://www.lse.ac.uk/website-archive/newsAndMedia/newsArchives/2012/12/Legalised-prostitution-increases-human-trafficking.aspx

[8] https://www.djb.de/st-pm/pm/pm19-40/

[9] https://www.diehumanisten.de/2019/04/09/neuseelands-liberalisierung-der-sexarbeit-ein-erfolg/

Weiteres Infomaterial:

https://www.arte.tv/de/videos/071485-000-A/wo-sexarbeiterinnen-keine-rechte-haben/

https://www.otago.ac.nz/christchurch/otago018607.pdf

http://prostitutescollective.net/wp-content/uploads/2016/10/report-of-the-nz-prostitution-law-committee-2008.pdf

https://www.jungewelt.de/artikel/379644.debatte-um-sexkaufverbot-unproduktiver-streit.html

https://taz.de/Amnesty-International-ueber-Prostitution/!5223665/

Foto by Alexandros Michailidis

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